Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Arbeitszeitregelung:
Die für ein Projekt benannten PreLean-Beratungsexperten stehen dem Kunden in der Regel während der normalen Arbeitszeit zur Verfügung. Ein Projekt-/Manntag (PT) entspricht 8 Arbeitsstunden pro Tag. Die Reisezeiten zum und vom Kunden werden diesem nicht berechnet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reisezeiten, die im Auftrag des Kunden im In- und Ausland anfallen. Diese werden dem Kunden zu mindestens 50% als Arbeitszeit separat im Beratungsprojekt zugerechnet.

2. Geschäftsgeheimnisse:
PreLean Consulting stellt sicher, dass alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie alle vom Kunden als vertraulich eingestuften Informationen streng vertraulich behandelt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde, alle Informationen über Methoden und Vorgehensweisen von PreLean Consulting als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln.

3. Rechnungserstellung und Reisekosten:
PreLean Consulting stellt die erbrachten Leistungen sowie die angefallenen Nebenkosten nach Leistungserbringung, in der Regel monatlich nachträglich in Rechnung.  Alle Rechnungen sind binnen 10 Banktagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Reisekosten werden in Form und Umfang im Einzelnen dem Kunden nachgewiesen und ohne Aufschlag weiterberechnet.

4. Austausch von Experten:
PreLean Consulting ist berechtigt, in begründeten Fällen seine im Projekt eingesetzten Berater, Trainer und Coaches durch andere, gleich qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen. Die Namen der Mitarbeiter und das Datum der Auswechslung müssen dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden. Andererseits ist der Kunde berechtigt, einen Mitarbeiteraustausch zu verlangen, falls die Beratungsleistung nicht zu seiner Zufriedenheit erbracht wird.

5. Mitwirkung des Kunden:
Der Kunde stellt alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Die von PreLean Consulting erbrachte Leistung setzt die aktive Mitarbeit des Kunden in jedem Stadium der Auftrags- bzw. Projektabwicklung in dem vereinbarten Umfang voraus.

6. Aufwandsschätzungen:
Alle Angaben von PreLean Consulting zum Zeitaufwand für das Erbringen der Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden erhaltenen Informationen gemacht. Zeichnet sich während der Auftragsabwicklung ab, dass Angaben nicht eingehalten werden können, so wird PreLean Consulting dies dem Kunden unter Angabe der Gründe und etwaiger Konsequenzen für die Auftragsdurchführung unverzüglich und in der Regel schriftlich mitteilen.

7. Rechte an den Arbeitsergebnissen:
Der Kunde kann die Arbeitsergebnisse im Rahmen des Arbeitsauftrages für seine Zwecke unter Ausschluss anderweitiger Verwertungsmöglichkeiten nutzen. PreLean Consulting ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Dabei wird sichergestellt, dass Dritte dadurch weder einen Hinweis auf den Kunden noch auf etwaige Geschäftsgeheimnisse des Kunden erhalten.

8. Schadenersatzansprüche:
PreLean Consulting haftet für die erbrachte Beratungsleistung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hat PreLean Consulting Schadenersatz zu leisten, so gehen diese Ansprüche ausschließlich auf Geld. Die Summe aller Schadenersatzansprüche ist auf die Vertragssumme begrenzt. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und außervertraglichem Handeln sind ausgeschlossen.

9. Kündigungsfristen:
Bei Projektlaufzeiten bis rund 6 Monaten hat jede der beiden Parteien hat das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen aufzuheben. Bei Beratungsprojekten von rund 6 bis 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen und bei Projekten über 12 Monaten liegt die Kündigungsfrist bei 8 Wochen.

10. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München

 

Version/Stand: 01.01.2021